6 Fakten rund um eine (Mallorca-)Flugreise

Es gibt aktuell sicherlich gute Gründe nicht ins „17. Bundesland der Deutschen“ auf die spanische Mittelmeerinsel zu fliegen. Beispielsweise müssen viele Menschen, die 2020 zu Kurzarbeit gezwungen waren, zum ersten Mal überhaupt eine verpflichtende Einkommenssteuererklärung für das Pandemiejahr 2020 abgeben. In den meisten Fällen erwartet sie eine Steuernachforderung in Höhe von mehreren hundert Euro. Andere Menschen haben seit einem Jahr kaum noch Aufträge und wieder andere häufen seit einem Jahr Überstunden en masse an. Sprich, viele Menschen können sich aus finanziellen oder zeitlichen Gründen aktuell gar keine Urlaubsreise leisten. Oder ganz einfach: Menschen haben Angst, sich und andere anzustecken. Außerdem möchten viele Menschen aus Klimaschutzgründen insbesondere auf Kurz- und Mittelstreckenflüge verzichten und lieber Urlaub in der Heimat machen.

Gerade letztere haben allerdings seit fünf Monaten keine Möglichkeit, mal in einer Ferienwohnung in den bayerischen Alpen oder an Nord- oder Ostsee auszuspannen. Touristische Reisen sind in Deutschland seit Anfang November 2020 verboten – Geschäftsreisen allerdings weiterhin erlaubt. Damit ist Deutschland das einzige Land weltweit, das Inlandstourismus komplett verbietet, wenn dieser nicht aufgrund eines kompletten Shutdowns als Nebeneffekt zum Erliegen gekommen ist.

Bucht und Strand auf Mallorca – Bildquelle: Pixabay

Gleichzeitig macht das Auswärtige Amt einen guten Job. Seit dem 1. Oktober 2020 gibt es Covid-19- bedingte Updates zu den fast 200 Ländern dieser Welt heraus. Wäre das nicht schon Arbeit genug, unterteilt es insbesondere in Europa noch in Provinzen, Regionen etc., um eine möglichst genaue Abbildung der Risiken für Auslandsreisende in Zeiten der Pandemie hinzubekommen. Ob für ein Land oder eine Region eine „Covid-19-bedingte Reisewarnung“ erstellt wird, hängt vom Inzidenzwert ab. Überschreitet er die Zahl der Neuansteckungen von 50 pro 100 000 Einwohner in den letzten 7 Tagen geht es in Richtung Reisewarnung. Es gibt allerdings noch weitere Kriterien, die das Auswärtige Amt nicht nennt und die damit das ganze Verfahren etwas politisieren.

Schließlich hatten die Ballearen-Inseln bereits seit Wochen eine Inzidenz von unter 25 vorzuweisen – galten aber immer noch als Risikogebiet, wie der Rest Spaniens auch. Daher war es ein logischer Schritt, diese Teil-Reisewarnung irgendwann zurückzunehmen, genau wie es die Verantwortlichen bereits seit Oktober für zahlreiche andere Regionen der Welt gemacht haben. Allerdings sind Reisen in die meisten Nicht-Risikogebiete aktuell nicht möglich, weil es entweder keine Flugverbindungen dorthin gibt, deutsche Touristen nicht in diese Länder hineingelassen werden, eine 14-tägige Quarantäne oder ausgedehnte Ausgangssperren die Urlaubsfreude drücken. All dies ist im Falle Mallorcas nicht der Fall. Dass Spanier*innen während der Ostertage nicht dorthin reisen dürfen, Deutsche aber schon, ist einer der vielen bizarren Fakten, die uns seit einem Jahr um die Ohren fliegen.

Es war absehbar, dass trotz der oben genannten Gründe, die womöglich gegen eine Reise nach Mallorca sprechen, es jetzt viele Menschen dorthin zieht. Das wiederum hat einen Sturm der Empörung in den sozialen Netzwerken ausgelöst. Die Urlaubenden seien „unsolidarisch“ waren noch vergleichsweise harmlose Beschimpfungen.

Wie beim Virus selbst gilt es, das Bauchgefühl auszuschalten und sich anhand von Fakten seine Meinung zu bilden:

1. Stellungnahme des Robert-Koch-Instituts zum Thema Reisen

„Hierbei ist es wesentlich zu betonen: erhöhte Mobilität (berufliche oder private Reisetätigkeit) bedeutet erweitertes Risiko; jedoch ist dieses Risiko nicht primär an den Ort der Reise oder ein spezifisches Gebiet gebunden, sondern hängt wesentlich von dem Verhalten des Einzelnen in einem Gebiet mit Virusübertragungen ab.“

Robert-Koch-Institut vom 23. Oktober 2020

Sprich nicht das Reisen an sich ist gefährlich, sondern das Verhalten der Menschen. Das gilt allerdings grundsätzlich, ansonsten hätten wir in Deutschland nicht täglich tausende von Neuinfektionen.

2. Epidemiologisches Bulletin des Robert-Koch-Instituts

„Dies kann zum einen darauf zurückzuführen sein, dass es auf Reisen in häufige Urlaubsländer zu weniger intensiven Kontakten mit der einheimischen Bevölkerung kam, und damit zu einem geringen Ansteckungsrisiko im Verhältnis zu den Inzidenzen des Reiselandes, z.B. im Gegensatz zu Personen, die zu Familienbesuchen in ihre Herkunftsländer reisten“.

Robert-Koch-Institut vom 25. Februar 2021

Sprich Urlaubsreisende, die in Ferienwohnungen oder Hotels mit Hygienekonzept übernachten, stecken sich seltener an als Menschen, die ihre Verwandten in der Heimat besuchen und dort womöglich im selben Haus übernachten. Und womöglich stecken sich Menschen, die über Ostern verreisen, auch weniger an, als bei der privaten Feier beim Nachbarn oder im Familienkreis.

3. Verpflichtender Corona-Test vor dem Abflug nach Mallorca

Die Zeiten, in denen wir mit ein paar Klicks einen Kurztrip gebucht haben und kurze Zeit später bereits im Flieger saßen sind erstmal vorbei. Um nach Mallorca einreisen zu dürfen, ist ein negativer Corona-PCR-Test notwendig, der innerhalb der letzten 72 Stunden vor der Ankunft in Mallorca durchgeführt wurde. Selbstredend werden Selbsttests aus dem Supermarkt oder Schnelltests, bei denen das Ergebnis innerhalb von 15 Minuten vorliegt, nicht akzeptiert. Der PCR-Test gilt aktuell als das zuverlässigste Mittel, Infizierte zu entdecken.

4. AHA-Regeln am Flughafen und im Flugzeug

Am Flughafen selbst gelten natürlich Abstands- und Hygieneregeln. Das Tragen einer chirurgischen Maske oder einer FFP2-Makse ohne Ventil ist seit Februar 2021 Pflicht. Alltagsmasken werden seither nicht mehr akzeptiert. Diese Pflicht gilt sowohl an den deutschen Flughäfen als auch an Bord von deutschen Flugzeugen, wie auch z.B. in französischen Flugzeugen/Flughäfen. Bei den anderen Airlines und den meisten Flughäfen weltweit gilt zumindest die Pflicht, Alltagsmasken zu tragen.

5. Die HEPA-Filter im Flugzeug

„Doch Flugzeuge sind keine Infektionsherde. Die Luft in einem Flugzeug ist so rein wie in einem Operationssaal.“

Deutsche Apother-Zeitung vom 14. September 2003

Dieses Zitat stammt von keiner Fluggesellschaft oder von Airbus bzw. Boeing. Es hat die Deutsche Apotheker-Zeitung im Jahr 2003 verfasst, als damals SARS auftrat. Der Vergleich mit dem Operationssaal ist vielleicht etwas unpassend, da sich in einem OP-Saal sicherlich nicht 100 oder mehr Menschen befinden, aber die Chance, sich in einer Passagierkabine anzustecken, in der permanent darauf geachtet wird, dass außer beim Essen und Trinken die Maske korrekt aufgesetzt bleibt, ist sicherlich gering. In den wenigen Fällen, in denen eine Übertragung nachgewiesen wurde, z.B. bei einem 14-Stunden-Flug von Dubai nach Auckland in Neuseeland, kam später heraus, dass beim Tankstopp in Kuala Lumpur die Klimaanlage (und damit das Filtersystem) ausgeschaltet war und es keine Maskenpflicht gab. Der Flug nach Mallorca dauert 2 Stunden, so lange wie eine Bahnfahrt von Mainz nach Köln in einem IC, bei dem keine HEPA-Filter im Einsatz sind.

6. Die Corona-Regeln auf Mallorca

Die Balearen-Insel hat allgemeine Regeln aufgestellt, die einiges zulassen, nur keine hemmungslosen Saufgelage. Restaurants schließen um 17 Uhr, im Hotelzimmer dürfen nur Personen aus demselben Haushalt übernachten, an Stränden dürfen sich Personen aus maximal zwei Haushalte zusammen aufhalten. An einem Restaurant-Tisch dürfen maximal vier Personen aus zwei Haushalten zusammensitzen. Der Verkauf alkoholischer Getränke an Kiosken und in Supermärkten ist zwischen 21.30 Uhr und 8.00 Uhr verboten, ebenso wie Happy Hours, Flatrate-Saufen und ähnliche „Angebote“. Ab 22.00 Uhr existiert eine Ausgangssperre.

Laut „Mallorcamagazin“ wurde mittlerweile auf der Insel bei einem Test die brasilianische P.1-Variante entdeckt. Daraufhin erhielt der Shitstorm, den Mallorca-Reisende aktuell erleben, eine zweite Welle. Dass es aktuell aber möglich ist, von Brasilien nach Deutschland zu fliegen, haben wahrscheinlich die wenigsten Kritkger*innen auf dem Schirm. So lange Einreisen aus Brasilien möglich sind, so lange braucht die Mutante P.1 den Umweg über Mallorca gar nicht zu nehmen. Schließlich reicht ein negativer PCR-Test vor dem Abflug aus Brasilien aus, um die Reise nach Deutschland anzutreten. Ob die Quarantäneverpflichtung eingehalten wird, hängt vom Gesundheitsamt vor Ort ab. Darauf haben aber Mallorca-Reisende keinen Einfluss. Außerdem ist die Mutante P.1 längst in Deutschland angekommen ohne einen Zwischenstopp in Mallorca eingelegt zu haben.

Es ist meiner Meinung nicht gut für Demokratie und Gesellschaft, Menschen für etwas zu kritisieren, was explizit erlaubt ist. Natürlich gibt es kein Recht auf Urlaubsreisen. Diese werden allerdings seit einem Jahr ziemlich reglementiert, was durchaus seinen Sinn haben kann. Wer eine Reise nach Mallorca bucht, hält sich allerdings per se an geltendes Recht und die anzuwendenden Regeln, unterstützt im besten Fall mit dem Geld Branchen, denen es aktuell gar nicht gut geht und Menschen in Mallorca, die anders als wir in Deutschland auf keine so ausgebaute staatliche Unterstützung bauen können.

Wer jetzt fordert, dass Mallorca-Reisende nach ihrer Rückkehr in Quarantäne müssen, obwohl die Region kein Risikogebiet ist, gefährdet die bisherige Glaubwürdigkeit des Auswärtigen Amts, das mit dem Bundesgesundheitsministerium und dem Innenministerium die Länder und Regionen in Risikogebiete einteilt. Warum dann keine Quarantäne bei Einreise aus Malaysia oder den Bahamas, die auch keine Risikogebiete mehr sind? Es bleibt abzuwarten, ob Mallorca am Freitag wieder auf der Liste der Risikogebiete landet, damit die Quarantäneforderungen befriedigt werden. Ob diese dann juristisch haltbar bleiben sei dahingestellt, da es bereits Urteile gibt, die eine Quarantäneverpflichtung für Reiserückkehrende aus einfachen Risikogebieten als zu starken Eingriff in die Freiheitsrechte ansehen. Gut, dass in Deutschland noch Gewaltenteilung herrscht und es die Judikative ist, die Entscheidungen der Exekutive wieder einfängt.

Neid und Missgunst sind nie ein guter Ratgeber – auch in Zeiten der Pandemie nicht. Gleiches gilt übrigens auch für Populismus.

Quellen:

  1. Stellungnahme des Robert-Koch-Instituts zum Thema Reisen
  2. Epidemiologisches Bulletin des Robert-Koch-Instituts
  3. Die Regeln für die Einreise un den Aufenhalt auf Mallorca
  4. AHA-Regeln an deutschen Flughäfen und an Bord deutscher Airlines
  5. HEPA-Filter im Flugzeug
  6. Mallorcamagazin vom 12. März 2021
  7. Bild von 4634656 auf Pixabay

Tipps zur Hin- und Rückreise

Dieser Blogplost wird regelmäßig aktualisiert. Infos hierzu auf meinen Social Media-Kanälen auf Twitter, Facebook und Instagram. Für den Inhalt wird keine Haftung übernommen. Quellen finden sich am Ende des Textes.

Update 6 vom 14. Juni 2021:

  • Die mögliche Digitalisierung Deines Covid-19-Impfpasses
abreise aus deutschland

Hast Du Dich für ein Reiseziel entschieden, womöglich aus der Liste der Länder/Regionen, die aktuell problemlos bereisbar sind, gibt es auch außerhalb der Pandemie Regeln, die Du einhalten musst (ggf. Reisepass, Rückflugticket etc.). Auf der „Sicher Reisen“-Seite des Auswärtigen Amts, findest Du erste Hinweise. Buchst Du einen Flug gibt bspw. das IATA Travel Centre konkrete Hinweise.

Die meisten Länder/Regionen schreiben eine Nachweispflicht vor. Bei dieser handelt es sich um einen Impf-, Genesenen oder Testnachweis. Es gibt verschiedene Tests. In Deutschland sind drei verschiedene Test-Arten verbreitet:

  • PCR-Test
  • Antigen-Schnelltest
  • Selbst-Test

Der Selbst-Test ist für den privaten Gebrauch (z.B. Verwandtenbesuch) bestimmt. Um eine Reise anzutreten wird er von keiner Behörde akzeptiert. Prüfe unbedingt, in welchem Zeitrahmen der Test vorgenommen werden muss. Bei Flugreisen gibt es unterschiedliche Zeiträume, in denen Tests durchgeführt werden müssen. Die Zeitpunkte werden immer in Stunden kalkuliert werden. Aktuell gibt es die folgenden Zeitpunkte, die genutzt werden:

  • Ankunft am Zielort
  • Erster planmäßiger Abflug bei einer Reise mit mehreren Flügen
  • Planmäßiges Einsteigen ins Flugzeug in das Zielland
  • Planmäßiger Abflug in das Zielland

Die konkreten Zeiten können je nach Land/Region variieren. In der Regel wird ein negativer PCR-Test anerkannt, den Du bis zu 48 Stunden vor dem planmäßigen Abflug gemacht hast, anerkannt. Bei den Antigen-Schnellstest liegt der Zeitpunkt oft bei maximal 4 Stunden.

Bitte beachte, dass manche Länder/Regionen unter Umständen zwei Tests (PCR- und Antigen-Schnelltest) verlangen oder es unterschiedliche Fristen für den PCR- bzw. den Antigen-Schnelltest gibt. Prüfe auch, ob Du für das Land bzw. die Region, in der Du umsteigst einen oder mehrere Tests benötigst.

Bei Genesenen ist zu beachten, dass diese nur innerhalb eines begrenzten Zeitraums ihren Status halten. Dieser liegt meist zwischen 28 Tagen und 6 Monaten nach der Genesung. Wird innerhalb dieser Zeitspanne keine Impfung vorgenommen, fallen Genese wieder auf den Status der Ungetesteten zurück.

Bei Geimpften ist zu beachten, dass nicht jedes Land, jeden Impfstoff anerkennt – das gilt auch für die Rückkehr nach Deutschland. Falls Du mit einem der vier Impfstoffe, die von der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA zugelassenen worden sind, vollständig geimpft wurdest, kannst Du ab sofort Deinen Impfpass digitalisieren lassen. Dies ist aktuell in vielen Apotheken möglich und für Dich gratis. Du erhältst dann einen QR-Code, den Du wahlweise in die Corona-Warn-App, die Luca-App oder in die neue CovPass-App hochladen kannst. Ab dem 1. Juli 2021 solltest Du mit Deinem in der CovPass-App hinterlegten Impfnachweis innerhalb der EU frei reisen können. Mit Drittstaaten sind Gespräche aufgenommen worden.

Nutze beispielsweise das IATA TravelCentre, um diese Infos herauszubekommen.

rückreise nach deutschland

Es gibt auch für Deine Rückreise Dinge zu beachten, die Du vor Reiseantritt klären solltest:

  • Das Robert-Koch-Institut hat Risikogebiete im Januar 2021 in drei Stufen eingeteilt
    • (einfaches) Risikogebiet
    • Hochinzidenzgebiet
    • Virusvariantengebiet
  • Die neue Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) regelt die:
    • Anmeldepflicht
    • Absonderungspflicht
    • Nachweispflicht
    • Definition für den Wechsel des Flugzeugs bzw. der Durchreise
anmeldepflicht

Wenn Du Dich innerhalb der letzten 10 Tage vor der Rückkehr nach Deutschland nur in Ländern auf der Liste der Länder/Regionen, die aktuell problemlos bereisbar sind, aufgehalten hast, entsteht Dir keine Pflicht zur Anmeldung.

Wenn Du Dich bspw. als geimpfte oder genesene Person innerhalb der letzten 10 Tage vor der Rückkehr nach Deutschland in einem Risikogebiet aufgehalten hast, musst Du die so genannte „Digitale Reiseanmeldung“ durchführen. Dort hinterlegst Du ggf. auch Deinen Test-, Genesenen- oder Impfnachweis. Diese Anmeldung musst Du vor dem Antritt Deiner Rückreise vornehmen, da das Transportunternehmen ggf. überprüfen müssen. Klappt die Anmeldung nicht, kannst Du sie in Papierform durchführen.

absonderungspflicht

Wenn Du Dich innerhalb der letzten 10 Tage vor der Rückkehr nach Deutschland nur in Ländern auf der Liste der Länder/Regionen, die aktuell problemlos bereisbar sind, aufgehalten hast, entsteht Dir keine Pflicht zur Absonderung.

Wenn Du Dich innerhalb der letzten 10 Tage vor der Rückkehr nach Deutschland in einem Risikogebiet aufgehalten hast, musst Du Dich grundsätzlich für 10 Tage absondern. D.h. Du musst Dich auf dem schnellsten Weg, z.B. nach Hause begeben. Einkäufe, um diese 10 Tage durchzustehen sind dann nicht drin. Besuch darfst Du auch nicht empfangen. Außerdem bist Du verpflichtet, das Gesundheitsamt zu informieren, wenn bei Dir Covid-19-Symptome in diesen 10 Tagen auftreten.

Die Absonderung endet für Dich, wenn Du als geimpfte, genesene oder getestete Person, den entsprechenden Nachweis erbringst, sprich, wenn Du diesen über die Digitale Einreiseanmeldung hochlädst.

Hast Du Dich innerhalb der letzten 10 Tage vor der Einreise nach Deutschland in einem

  • Hochinzidenzgebiet aufgehalten, darfst Du erst 5 Tage nach der Einreise einen entsprechenden Test machen und das negative Ergebnis über die Digitale Einreiseanmeldung hochladen. Um diesen Test durchführen zu lassen, darfst Du natürlich Deinen Ort der Absonderung verlassen, musst danach aber direkt wieder dorthin zurückkehren, bis Du das negative Testergebnis erhalten hast.
  • Virusvariantengebiet aufgehalten, musst Du Dich für 14 Tage absondern, egal ob Du als geimpfte, genesene oder getestete Person einreist.
nachweispflicht

Wenn Du Dich innerhalb der letzten 10 Tage vor der Rückkehr nach Deutschland nur in Ländern auf der Liste der Länder/Regionen, die aktuell problemlos bereisbar sind, aufgehalten hast, und auf dem Landweg einreist, entsteht Dir keine Nachweispflicht.

Nimmst Du allerdings das Flugzeug, entsteht für Dich einen Nachweispflicht, egal aus welchem Gebiet außerhalb Deutschlands Du nach Deutschland zurückkehrst, es sei denn Du bist unter 7 Jahren alt.

Den Nachweis erbringst Du in Form eines Impfnachweises, eines Genesenennachweises oder eines Tetnachweises. Dieser Nachweis muss bei Einreise aus einem Hochinzedenzgebiet, Virusvariantengebiet oder auf dem Luftweg vor dem Reiseantritt erbracht werden. Der Test darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein, wenn es sich um einen Antigen-Schnelltest handelt, maximal 72 Stunden, wenn es sich um so genannte NAT-Tests (PCR, LAMP, TMA) handelt. Bei einer Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet liegt die Grenze für den Schnelltest bei 24 Stunden.

Reist Du als geimpfte oder genese Person über Land aus einem Virusvariantengebiet ein, musst Du vor der Ankunft in Deutschland einen Testnachweis erbringen.

Reist Du aus einem einfachen Risikogebiet ein, musst Du Deinen Nachweis spätestens 48 Stunden nach der Einreise erbringen.

flugzeugwechsel / durchreise

Ab sofort gilt der Wechsel des Flugzeugs nicht mehr als Zwischenaufenthalt. Dadurch musst Du nicht mehr prüfen, ob der Flughafen, an dem Du das Flugzeug wechselst in einem Risikogebiet liegt. Gleiches gilt für die Durchreise durch ein Risikogebiet.

Ein typisches Haus auf der Insel Nevis, 2001 besucht – St. Kitt’s & Nevis ist aktuell kein Risikogebiet. Den Inselstaat aber aktuell mit dem Flugzeug zu erreichen ist praktisch unmöglich.

Historie der Updates:

Update 5 vom 15. Mai 2021:

  • Die neue Coronavirus-Einreisverordnung und ihre Konsequenzen vom 12. Mai 2021

Update 4 vom 24. April 2021:

  • Abreise aus Deutschland: „Notbremse“ verbietet touristische Reisen von 22 Uhr bis 5 Uhr.

Update 3 vom 10. April 2021:

  • Rückreise nach Deutschland: Aktualisierung für vollständig geimpfte Personen, Änderung der Fallbeispiele

Update 2 vom 2. April 2021:

  • Rückreise nach Deutschland: Aktualisierung der Fälle Einreise mit dem Flugzeug und Durchreise durch ein Risikogebiet nach Deutschland.

Update 1 vom 26. März:

  • Rückreise nach Deutschland: Testpflicht für Rückfliegende nach Deutschland aus allen Ländern ab 30. März 2021 voraussichtlich bis mindestens 12. Mai 2021

Quellen:

Buchungstipps für Deine Auslandsreise 2021

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Mit Hilfe der Liste von Ländern/Regionen, die aktuell problemlos bereisbar sind, hast Du nun vielleicht Dein Reiseziel gefunden. Um nun zu konkret zu buchen solltest Du auf folgende Dinge achten:

  • Die meisten Fluggesellschaften bieten eine nie dagewesene Flexibilität beim Buchen an.
    • Achte darauf, dass Dein Ticket gratis umbuchbar ist, was das Reisedatum angeht und was die Strecke angeht, falls Du es Dir anders überlegst oder das Land zum Risikogebiet erklärt wurde.
    • Falls Du das Datum änderst, solltest Du nur einen Aufpreis für eine höhere Buchungsklasse zahlen, falls beim neuen Datum die bisherige Buchungsklasse ausgebucht ist. Bei der aktuellen Auslastung der Flüge sollte das eigentlich vermeidbar sein.
    • Bei der Änderung der Strecke solltest Du nur die Tarifdifferenz zahlen müssen, wenn die neue Strecke teurer ist als die alte.
    • Dein Ticket sollte auch gratis erstattbar sein – zumindest gegen einen Gutschein, den Du, wenn Du ihn nicht einlöst, nach einer gewissen Zeit, ausgezahlt bekommst. Gerade den letzten Punkt bieten nicht alle Airlines an. Daher konsultiere gegebenenfalls ein Reisebüro, das Dich in diesem Punkt optimal beraten kann.
    • Falls Du keinen Direktflug buchst, prüfe unbedingt, wo Du das Flugzeug wechselst. Mehr Infos hierzu im Unterkapitel „Tipps zur Hin- und Rückreise
  • Bei den Hotels sollte eine kostenlose Stornierung bis einen Tag vor der Anreise oder noch besser bis am Abend des Anreisetags aktuell Standard sein. Schaue auf jeden Fall mal direkt auf der Webseite des Hotels vorbei. Oft sind dort andere Bedingungen hinterlegt als bei den bekannten Buchungsportalen.
  • Beim Mietwagen sollte ebenfalls eine kostenlose Stornierung mindestens bis zum Tag der geplanten Übernahme gratis möglich sein. Buche gegebenenfalls über so genannte Mietwagen-Broker, die das generell anbieten – auch in nicht Pandemie-Zeiten und die Dir ein attraktives Vollkasko-Versicherungspaket anbieten, das auch Reifenschäden und Beschädigung der Windschutzscheibe abdeckt – möglichst ohne Selbstbeteiligung.
  • Ist Dir das alles zu kompliziert, buche eine Pauschalreise, am besten im Reisebüro. Dann kümmert sich der Veranstalter um die Rückabwicklung der Gelder, wenn Dein Land vor Reiseantritt zum Risikogebiet erklärt wurde. Bei einer Pauschalreise müssen mindestens zwei Reiseleistungen, z.B. Flug und Hotel zusammen angeboten werden. Pauschalreise heißt also nicht, dass Du mit einer Reisegruppe Deinen Urlaub gemeinsam verbringen musst. Sie ist gerade für Leute optimal, die vielleicht noch nicht so viel Reiseerfahrung gesammelt haben.
  • Prüfe Deine Auslandsreisekrankenversicherung.
    • Diese sollte auch eine Behandlung von SARS-CoV-2 einschließen, sprich eine Pandemie nicht ausschließen. Corona wurde bereits im März 2020 von der Weltgesundheitsorganisation zur Pandemie erklärt.
    • Es gibt mittlerweile Versicherungen, die sogar die Quarantäne-Kosten im Ausland mit einem Tagessatz, z.B. in Höhe von 100 EUR pro Tag ersetzen.
    • Es gibt Länder/Regionen, die eine Versicherung zur Pflicht machen, sowohl was die Kostenübernahme für eine SARS-CoV-2-Behandlung als auch die Kosten für eine Quarantäne abdeckt.